Verkehrsrecht

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht

Alexander Rüter

Rechtsanwalt

Dr. Tim Ostermann

Rechtsanwalt

Unsere Anwälte beraten Sie in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts – im Einzelnen in den Bereichen des Verkehrszivilrechts, Verkehrsstrafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsversicherungsrechts sowie im Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht. Das kann beispielsweise die Verteidigung bei Bußgeldbescheiden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverboten, Punkten in Flensburg, Überfahren von roten Ampeln und weiteren Bereichen sein. Aber auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Unfällen. Auch können dies schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts sein, die als Straftaten mit Strafen und Maßregeln verfolgt werden. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind die folgenden Tatbestände geregelt:

  • „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ (§ 315 b StGB)
  • „Gefährdung des Straßenverkehrs“ (§ 315 c StGB)
  • „Trunkenheit im Verkehr“ (§ 316 StGB)
  • „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB), bekannt als sog. Fahrerflucht.


Leichte Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen und Nebenfolgen geahndet.