Rechtsanwälte für Handelsrecht
Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das sich grundsätzlich mit den rechtlichen Vorgaben für Kaufleute befasst. Das Sonderprivatrecht für Kaufleute ist notwendig, weil die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs nicht ausreichend Rechnung tragen. Das Handelsrecht trägt den Besonderheiten des Geschäftsverkehrs zwischen Kaufleuten Rechnung, insbesondere werden Handelsbräuche berücksichtigt und Erleichterungen bei Vertragsabschlüssen geregelt (kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Entgeltlichkeit auch ohne Preisabsprache, kurzfristige Rügeobliegenheiten).
Ob Sie ein Unternehmen gründen oder Handelsverträge eingehen, unsere Anwälte stehen Ihnen gerne beratend und gestaltend zu Seite. Bereits bei der Unternehmensgründung treten für Kaufleute – beispielsweise bei der Wahl der Firma oder zu Buchführungspflichten – viele Fragen auf. Das Unternehmen lebt von Vertragsbeziehungen zu Lieferanten, Werkunternehmern und gewerblichen Kunden. Eine Kundengewinnung kann durch bestimmte Betriebsstrukturen (z. B. durch Handelsvertreter oder Vertragshändler) organisiert werden. Diese Fragen und Vertragsbeziehungen sollten gut durchdacht und möglichst fixiert werden, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Um langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu sein, ist eine strategische Planung und Gestaltung der Rechtsbeziehungen und Handelsverträge unabdingbar. Wir vertreten und beraten Sie in allen Fragen des Handelsrechts.
Leistungen Handelsrecht
- Beratung und Gestaltung von Vertragsverhältnissen zwischen Kaufleuten, u. a.
- Kooperationsverträge
- Lieferverträge
- Vertriebs- und Provisionsvereinbarungen (z. B. Vertragshändler, Alleinvertriebsrecht)
- Franchiseverträge
- Maschinenlieferverträge
- Kauf- und Werkverträge
- Vertretung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im B2B-Bereich
- Fragen zu Eigenschaften sowie Pflichten eines Kaufmanns
- Beratung bei Fragen zur Firma und geschäftlichen Bezeichnung
- Fragen zur Prokura und Handelsvollmacht
- Beratung und begleitende Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, u. a.
- Begründung und Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen
- Beratung und Vertretung bei Fragen zum Ausgleichsanspruch
- Prüfung und Regelung von Vertretungsverhältnissen
- Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
- rechtliche Besonderheiten der Handelsgeschäfte und Handelsbräuche
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Incoterms