Rechtsanwälte für Baurecht
Gehen zwei Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) ein Vertragsverhältnis ein, das die Erstellung, Planung oder Prüfung eines Bauwerks zum Inhalt hat, so bewegt man sich in der Regel im privaten Baurecht. Baubeteiligte können hierbei zum Beispiel Privatpersonen, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten sein.
Unsere Anwälte beraten Sie bei Fragen rund um das Thema Baurecht. Bereits vor Abschluss eines Vertrags sind viele Fragen zu klären und der Vertragsinhalt zu prüfen bzw. ein Vertrag zu entwerfen, der die gewünschten Ziele erreicht. Durch ein frühzeitiges Handeln können spätere Auseinandersetzung oftmals vermieden werden.
Auch während der Bauphase kann es zu rechtlichen Fragen kommen, bei denen wir Ihnen gerne zur Seite stehen. Hier seien lediglich Bauverzögerung, Nachtragsaufträge oder bereits erste Mängel bzw. Mängelanzeigen erwähnt.
Schließlich kann es auch nach Abschluss eines Bauwerks zu Uneinigkeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommen, z. B. ob eine Vergütung zu zahlen oder ein Mangel nachzubessern ist. Hier begleiten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Selbständigen Beweisverfahrens oder eines Klageverfahrens vor Gericht
Leistungen für:
- Prüfen und Verhandeln von Bauverträgen
- Verbraucherbauverträge
- Fertighausverträge
- Baubegleitende Beratung
- Schadensersatz wg. Baubehinderung / Verzug
- Prüfung und Erstellen von Mängelanzeigen
- Gewährleistungseinbehalt
- Begleitung bei Abnahme der Bauleistungen/Werkleistung
- Durchsetzung von Mängelgewährleistung
- Nachbesserung von Mängeln
- Nachbesserung von Mängeln
- Prüfung und ggf. Abwehr von Werklohnvergütung
- Prüfung von Nachträgen
- Prüfung von Nachträgen
- Kündigung von Verträgen vor Beendigung des Bauwerks
- Selbständiges Beweisverfahren
- Durchsetzung von Schadensersatzsansprüche
- Auswahl von Sachverständigen
- Erstellen und Prüfen von Verträgen
- Bauträgerverträge (BGB und VOB/B)
- Verbraucherbauverträge
- Fertighausverträge
- Nachunternehmerverträge
- Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Baubegleitende Beratung
- Baubehinderung / Verzug
- Prüfung bzw. Abwehr von Mängelanzeigen
- Gewährleistungseinbehalt
- Begleitung bei Abnahme der Werkleistung
- Abwehr von Mängelgewährleistung
- Nachbesserung von Mängeln
- Nachbesserung von Mängeln
- Durchsetzung von Werklohnvergütung
- Geltendmachung von Nachträgen
- Geltendmachung von Nachträgen
- Selbständiges Beweisverfahren
- Abwehr Schadensersatzsansprüche
- Inanspruchnahme von Subunternehmern
- Inanspruchnahme von Subunternehmern
- Auswahl von Sachverständigen