Arbeitsrecht
Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts, auch in Randgebieten. Dies beginnt bereits bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen mit der Ausgestaltung und Modifizierung von Arbeitsverträgen, bei der rechtlichen Begleitung und Unterstützung im laufenden Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Selbstverständlich vertreten wir Sie bundesweit auch gerichtlich, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer.
Neben individuellem und kollektivem Arbeitsrecht gestalten und verhandeln wir nicht nur im Dienstvertragsrecht (z.B. Geschäftsführeranstellungsverträge), sondern auch im Handelsvertreterrecht. Auch in arbeitsrechtlichen Randgebieten, wie z.B. dem Sozialversicherungsrecht erhalten Sie von uns kompetente Auskünfte sowie rechtliche Unterstützung, sei es außergerichtlich oder auch gerichtlich.



